Title: Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse bei einem Zahnarztbesuch?
Author: RegioHelden
Published: 8. September 2023
Last modified: 7. Februar 2024

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# Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse bei einem Zahnarztbesuch?

 Veröffentlicht am 8. September 20237. Februar 2024

Es ist gar nicht so einfach, den **Überblick** zu **behalten**, welche Leistungen
beim Zahnarztbesuch von Ihrer Krankenkasse bezahlt werden und für welche Untersuchungen
und Behandlungen Sie selbst aufkommen müssen. Deswegen beraten wir Sie als [Zahnarzt in Johannisthal](https://www.zahnarztberlin-drkhasin.de/)
nicht nur zu den **verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten**, sondern auch zu den
damit verbundenen Kosten. So können Sie jederzeit eine **informierte Entscheidung
treffen**, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten und worauf Sie lieber
verzichten wollen.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.zahnarztberlin-drkhasin.de/blog/welche-leistungen-uebernimmt-die-krankenkasse-bei-einem-zahnarztbesuch/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Zahnvorsorge und Zahnreinigung](https://www.zahnarztberlin-drkhasin.de/blog/welche-leistungen-uebernimmt-die-krankenkasse-bei-einem-zahnarztbesuch/?output_format=md#zahnvorsorge-zahnreinigung)
 3. [Zahnfüllung](https://www.zahnarztberlin-drkhasin.de/blog/welche-leistungen-uebernimmt-die-krankenkasse-bei-einem-zahnarztbesuch/?output_format=md#zahnfuellung)
 4. [Zahnersatz](https://www.zahnarztberlin-drkhasin.de/blog/welche-leistungen-uebernimmt-die-krankenkasse-bei-einem-zahnarztbesuch/?output_format=md#zahnersatz)
 5. [Wurzelbehandlung](https://www.zahnarztberlin-drkhasin.de/blog/welche-leistungen-uebernimmt-die-krankenkasse-bei-einem-zahnarztbesuch/?output_format=md#wurzelbehandlung)

![Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse bei einem Zahnarztbesuch](https://
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huebschen-frau-die-in-einem-zahnarztstuhl-sitzt-waehrend-ein-profi.jpg)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Gesetzlich Versicherte haben ab dem sechsten Lebensjahr Anspruch auf halbjährliche
   Kontrolluntersuchungen in der Zahnarztpraxis.
 * Bei Zahnfüllungen übernimmt die Krankenkasse nur die günstigste Variante. Wenn
   Sie eine teurere Variante wünschen, müssen Sie die Differenz selbst zahlen.
 * An den Kosten für Zahnersatz beteiligt sich die Krankenkasse mit 60 Prozent oder
   mehr, wenn Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.

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## Zahnvorsorge und Zahnreinigung

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch darauf, **jährlich zwei Kontrolluntersuchungen**
von ihrer Krankenkasse bezahlt zu bekommen. Außerdem übernimmt die Versicherung 
einmal jährlich die **Kosten für eine Zahnsteinentfernung** und alle zwei Jahre 
für eine **Früherkennungsuntersuchung von Parodontitis**. Kinder zwischen sechs 
und 18 Jahren bekommen von der gesetzlichen Versicherung zudem die Versiegelung 
ihrer bleibenden Backenzähne bezahlt. Dies soll Karies an den schwer zu erreichenden
Stellen vorbeugen.

**Babys und Kleinkinder bis sechs Jahre** haben noch keinen Anspruch auf die halbjährliche
Kontrolluntersuchung. Zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat übernimmt die Krankenkasse
bei ihnen **drei Früherkennungsuntersuchungen**. Danach haben Sie bis zum Erreichen
des 6. Lebensjahr Anspruch auf **drei weitere Untersuchungen**, bevor auch sie halbjährlich
zur Kontrolle gehen sollten.

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## Zahnfüllung

In Sachen Zahnfüllungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen oft nur das **
erforderliche Minimum**. Das bedeutet, dass sie im sichtbaren Bereich an den Frontzähnen**
zahnfarbene Kunststofffüllungen** bezahlen. Im Seitenbereich der Zähne trägt die
Kasse allerdings nur die Kosten für eine **günstige Amalgam-Füllung** – außer es
liegt eine Allergie vor oder eine Patientin ist während der Behandlung schwanger
oder stillt.

Wollen Sie eine aufwendigere Füllung, können Sie eine **Mehrkostenvereinbarung**
mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin abschließen. Dann müssen Sie nur die **
Differenz** zwischen der Zahnfüllung, die Ihre Krankenkasse Ihnen bezahlen würde,
und dem tatsächlich gewählten Material **selbst tragen**.

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## Zahnersatz

An den Kosten für Zahnersatz beteiligen sich gesetzliche Krankenkassen mit einem
sogenannten **Festzuschuss**. Das heißt, dass Sie einen gewissen Anteil der Regelversorgung
für das Untersuchungsergebnis tragen. Im Normalfall liegt dieser Prozentsatz bei**
60 Prozent**. Versicherte können ihn durch die Wahrnehmung regelmäßiger Kontrolluntersuchungen**
erhöhen**, die sie **in Form eines Bonushefts** nachweisen müssen. Nach fünf Jahren
mit regelmäßiger Vorsorge erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent. Nach zehn Jahren
sind es sogar **75 Prozent**.

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## Wurzelbehandlung

Wurzelbehandlungen werden in den meisten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Behandlung dazu dient, den **
Zahn zu erhalten** und eine **einzelne Zahnlücke zu vermeiden**. Ist aber zum Beispiel
der benachbarte Zahn nicht mehr vorhanden und an seiner Stelle eine Lücke, kann 
der betroffene Zahn als **nicht erhaltungswürdig** eingestuft werden. In diesem 
Fall würde die Kasse die anfallenden Kosten für die Wurzelbehandlung nicht übernehmen.

## Beitragsnavigation

[Künstliche Intelligenz mit Dental x-ray](https://www.zahnarztberlin-drkhasin.de/blog/kuenstliche-intelligenz-mit-dental-x-ray/)

[Zahnarztphobie – was tun?](https://www.zahnarztberlin-drkhasin.de/blog/zahnarztphobie-was-tun/)