Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse bei einem Zahnarztbesuch?

Es ist gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten, welche Leistungen beim Zahnarztbesuch von Ihrer Krankenkasse bezahlt werden und für welche Untersuchungen und Behandlungen Sie selbst aufkommen müssen. Deswegen beraten wir Sie als Zahnarzt in Johannisthal nicht nur zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten, sondern auch zu den damit verbundenen Kosten. So können Sie jederzeit eine informierte Entscheidung treffen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten und worauf Sie lieber verzichten wollen.

Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse bei einem Zahnarztbesuch
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlich Versicherte haben ab dem sechsten Lebensjahr Anspruch auf halbjährliche Kontrolluntersuchungen in der Zahnarztpraxis.
  • Bei Zahnfüllungen übernimmt die Krankenkasse nur die günstigste Variante. Wenn Sie eine teurere Variante wünschen, müssen Sie die Differenz selbst zahlen.
  • An den Kosten für Zahnersatz beteiligt sich die Krankenkasse mit 60 Prozent oder mehr, wenn Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.

Zahnvorsorge und Zahnreinigung

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch darauf, jährlich zwei Kontrolluntersuchungen von ihrer Krankenkasse bezahlt zu bekommen. Außerdem übernimmt die Versicherung einmal jährlich die Kosten für eine Zahnsteinentfernung und alle zwei Jahre für eine Früherkennungsuntersuchung von Parodontitis. Kinder zwischen sechs und 18 Jahren bekommen von der gesetzlichen Versicherung zudem die Versiegelung ihrer bleibenden Backenzähne bezahlt. Dies soll Karies an den schwer zu erreichenden Stellen vorbeugen.

Babys und Kleinkinder bis sechs Jahre haben noch keinen Anspruch auf die halbjährliche Kontrolluntersuchung. Zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat übernimmt die Krankenkasse bei ihnen drei Früherkennungsuntersuchungen. Danach haben Sie bis zum Erreichen des 6. Lebensjahr Anspruch auf drei weitere Untersuchungen, bevor auch sie halbjährlich zur Kontrolle gehen sollten.


Zahnfüllung

In Sachen Zahnfüllungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen oft nur das erforderliche Minimum. Das bedeutet, dass sie im sichtbaren Bereich an den Frontzähnen zahnfarbene Kunststofffüllungen bezahlen. Im Seitenbereich der Zähne trägt die Kasse allerdings nur die Kosten für eine günstige Amalgam-Füllung – außer es liegt eine Allergie vor oder eine Patientin ist während der Behandlung schwanger oder stillt.

Wollen Sie eine aufwendigere Füllung, können Sie eine Mehrkostenvereinbarung mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin abschließen. Dann müssen Sie nur die Differenz zwischen der Zahnfüllung, die Ihre Krankenkasse Ihnen bezahlen würde, und dem tatsächlich gewählten Material selbst tragen.


Zahnersatz

An den Kosten für Zahnersatz beteiligen sich gesetzliche Krankenkassen mit einem sogenannten Festzuschuss. Das heißt, dass Sie einen gewissen Anteil der Regelversorgung für das Untersuchungsergebnis tragen. Im Normalfall liegt dieser Prozentsatz bei 60 Prozent. Versicherte können ihn durch die Wahrnehmung regelmäßiger Kontrolluntersuchungen erhöhen, die sie in Form eines Bonushefts nachweisen müssen. Nach fünf Jahren mit regelmäßiger Vorsorge erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent. Nach zehn Jahren sind es sogar 75 Prozent.


Wurzelbehandlung

Wurzelbehandlungen werden in den meisten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Behandlung dazu dient, den Zahn zu erhalten und eine einzelne Zahnlücke zu vermeiden. Ist aber zum Beispiel der benachbarte Zahn nicht mehr vorhanden und an seiner Stelle eine Lücke, kann der betroffene Zahn als nicht erhaltungswürdig eingestuft werden. In diesem Fall würde die Kasse die anfallenden Kosten für die Wurzelbehandlung nicht übernehmen.

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